Liegenschaftsverwaltung Zengerstraße 5
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Verbrauchsermittlung

Ablesestichtag ist am/ab 1.1. kommenden Jahres sofern kein Mieterwechsel in Ihrer Wohnung stattfindet.

Sollte dies der Fall sein ist am Monatsletzten Ihres Mietverhältnisses der aktuelle Verbrauch abzulesen.

Sofern dieser Tag umständehalber nicht eingehalten werden kann bitte möglichst Zeitnah ablesen. Wenn zur Jahresabrechnung abgelesen wird bitte den Stichtagswert ablesen.

 

Bitte übergeben Sie das Formular ausgefüllt spätestens 14 Tage nach Jahreswechsel oder Beendigung Ihres Mietverhältnisses an Ihre Hausverwaltung/Liegenschaftseigentümer.

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die wahrheitsgemäße Angabe der genannten Daten/Werte.

Verbrauchsermittlung - Muster.pdf
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