Die meisten Brandunfälle ereignen sich nachts in den eigenen vier Wänden. Für Neubauten in Bayern und vielen anderen Bundesländern sind Rauchmelder schon seit einigen Jahren vorgeschrieben. Ab 2018 sind Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern nun auch verpflichtet, bestehenden Wohnraum mit Rauchmeldern bzw. Rauchwarnmeldern auszustatten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die Rauchmelderpflicht erfüllen und für mehr Sicherheit sorgen.
1. Wie funktionieren Rauchmelder?
Rauchmelder registrieren Brand- bzw. Rauchgas und schlagen schon bei einer geringen Rauchkonzentration mit mindestens 85 dB(A) Alarm. Der durchdringende Alarmton ist selbst im Schlaf unüberhörbar.
Funkrauchmelder lösen im Alarmfall über ein Funksignal mehrere vernetzte Melder ebenfalls aus und bewirken so einen großflächigen Alarm. Auf normalen Zigarettenrauch reagieren übliche Melder übrigens
nicht.
2. Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?
Nur hochwertige Rauchmelder garantieren echte Sicherheit und effektiven Brandschutz. Qualität erkennen Sie am CE-Zeichen und der Prüfnummer unter der Angabe "DIN EN 14604". Achten Sie
auf ein Kennzeichen von zertifizierten Prüfinstituten, zum Beispiel: "VdS". Noch besser sind Qualitätsrauchmelder mit zusätzlicher Kennzeichnung "Q". Diese zeichnen sich durch geprüfte
Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und fest eingebauter 10-Jahresbatterie aus. Lassen Sie sich am besten im Elektrofachhandel, bei einem Sicherheitsunternehmen oder
einer Brandschutzfirma beraten.
3. Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?
Für die Installation der vorgeschriebenen Brandmelder ist der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zuständig. Er muss Rauchmelder anbringen oder einen Fachmann damit beauftragen.
4. Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung?
Die Kosten für den Einbau von Rauchmeldern übernimmt der Vermieter bzw. Eigentümer. Die Wartungskosten können auf die Nebenkostenabrechnung des Mieters umgelegt werden.
5. Wer ist für die Wartung zuständig?
Um auf Nummer sicher zu gehen sollten Rauchmelder einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden. In Bayern ist dies die Pflicht des Mieters. Der Vermieter muss dem
Mieter die Wartung ermöglichen oder eine Firma damit beauftragen. Ausnahme: In der Pfalz ist es die Pflicht des Eigentümers, sich um Montage und Wartung der Rauchmelder zu kümmern.
6. Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?
Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure sind Rauchwarnmelder ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll sind sie außerdem in Wohn- und Esszimmern, Keller und Dachboden sowie in offenen
Wohnraumverbindungen wie etwa Treppenaufgängen. Für Küche und Bad empfehlen sich wegen der starken Dampfentwicklung spezielle Hitzemelder oder Rauchmelder mit Bi-Sensor-Technologie.
7. Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Rauchmelder immer nach den Angaben des Herstellers montieren. In der Regel werden sie waagrecht an der Decke angebracht, weil Rauch nach oben steigt. Am besten ist ein Platz mittig an
der Decke oder mit mindestens 50 cm Abstand von der Wand. Bei Dachschrägen hilft eine Holzkonstruktion, den Rauchmelder waagrecht anzubringen, es sei denn, die Herstellerangaben erlauben eine schräge
Montage.