Ablesestichtag ist am/ab 1.1. kommenden Jahres sofern kein Mieterwechsel in Ihrer Wohnung stattfindet. Sollte dies der Fall sein ist am Monatsletzten Ihres Mietverhältnisses der aktuelle Verbrauch abzulesen. Sofern dieser Tag umständehalber nicht eingehalten werden kann bitte möglichst Zeitnah ablesen. Wenn zur Jahresabrechnung abgelesen wird bitte den Stichtagswert ablesen.
Mit der Übermittlung bestätigen Sie die wahrheitsgemäße Angabe der genannten Daten/Werte.