Liegenschaftsverwaltung Zengerstraße 5
Liegenschaftsverwaltung Zengerstraße 5

Informationen zum Sperrmüll

Auf den Wertstoffhöfen des Landkreises kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, welche sperrigen Abfälle abgegeben werden können und welche nicht.

 

In jeder Gemeinde wird im Auftrag des Landkreises ein Wertstoffhof betrieben. Mit Ausnahme von den Vorgaben für Grüngut und Bauschutt wird auf Landkreisebene durch den Kreistag festgelegt, was auf den Wertstoffhöfen gesammelt wird. Auch für den Bereich „Sperrmüll" erfolgen die Vorgaben durch das Landratsamt.

 

In den vorhandenen Sperrmüllcontainern kann Sperrmüll zu einem Preis von 2,50 € pro angefangenem halben Kubikmeter entsorgt werden. Die tatsächlichen Kosten für die Sperrmüllentsorgung liegen bei annähernd 10,-- € pro angefangenem halben Kubikmeter. Die Differenz wird über die Gebühr für die Mülltonnen beglichen, sodass jeder Landkreisbürger, der Müllgebühren entrichtet, für alle Sperrmüllanlieferungen im Landkreis mitzahlen muss. Aufgrund der Tatsache, dass in den Sperrmüllcontainern auch immer wieder Baustellenabfälle, Gewerbeabfälle und überschüssiger Restmüll entsorgt werden, hat sich die Menge an Sperrmüll landkreisweit von 3.300 Tonnen pro Jahr auf 4.500 Tonnen pro Jahr erhöht. Damit hat der Landkreis Freising doppelt so viel Sperrmüll pro Bürger wie der bayerische Durchschnitt.

 

Problematisch ist auch immer wieder die Frage, was als Sperrmüll zählt und was nicht. Um hier Klarheit zu schaffen, hat der Landkreis im Oktober dieses Jahres folgende neue Definition von Sperrmüll entworfen:

 

Sperrmüll sind grundsätzlich Abfälle, die nicht anderweitig verwendbar sind und die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen. Unter Sperrmüll fallen insbesondere Abfälle aus dem Hausrat, die man bei einem Umzug mitnehmen könnte wie z.B. alle Polstermöbel, Couchgarnituren, Tische, Matratzen, Teppiche, etc. Dazu gehört auch das Katzenklo, das Tretauto der Kinder, usw.

Abfälle, die vorher mit dem Gebäude fest verbunden waren, sind kein Sperrmüll sondern Baustellenabfälle (z.B. Fenster, Türen, Dachpappe, Heraklitplatten, Isoliermaterial, Teppichböden, etc.).

 

 

Um die Sperrmüllmenge im Landkreis mindestens wieder auf das ursprünglich Maß herunterzufahren, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Regelungen zur Sperrmüllentsorgung genau zu beachten. Denken Sie immer daran, dass die Kosten für die Sperrmüllentsorgung letztlich jeder von uns mit den Müllgebühren trägt!

Druckversion | Sitemap
© Liegenschaftsverwaltung Zengerstraße 5